Kieferchirurgie

Weisheitszahnentfernung

Wann wird die Entfernung der Weisheitszähne erforderlich?

Die Entfernung der Weisheitszähne kann erforderlich sein, weil

  • Platzmangel innerhalb der Zahnreihe vorliegt,
  • aufgrund der Lage Entzündungsgefahr besteht,
  • bereits eine Zystenbildung erfolgt ist,
  • der Nachbarzahn beschädigt ist,
  • eine Gefährdung des Erfolgs einer kieferorthopädischen Behandlung besteht,
  • eine latente Entzündung nicht ausgeschlossen werden kann (Herd für Allgemeinerkrankungen),
  • sie die prothetische oder konservierende Versorgung behindern
  • eine tiefe Karies vorliegt
  • eine Entzündung an der Wurzelspitze vorliegt
  • ein Zusammenhang mit einer Entzündung der Kieferhöhle nicht ausgeschlossen werden kann

Wie wird die Behandlung durchgeführt?

Die Behandlung kann in unserer Praxisklinik ambulant in örtlicher Betäubung oft in Kombination mit Analgosedierung (örtliche Betäubung mit Dämmerschlaf) oder Vollnarkose (Allgemeinanästhesie in Zusammenarbeit mit unserem Narkoseteam) problemlos und schonend durchgeführt werden.
Eine Aufklärung bezüglich Analgosedierung und Vollnarkose erfolgt durch unser kompetentes Anästhesistenteam (Anästhesie-Gemeinschaftspraxis Dres. Lorenz, Kapfhammer, Kohn).

Am Operationstag

sollten Sie sich unbedingt von einer Begleitperson in unsere Praxisklinik bringen bzw. abholen lassen.
Bitte bringen Sie bereits beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden angefertigte Röntgenbilder zur Behandlung mit. In der Regel sehen wir Sie nach der Weisheitszahnentfernung am 1. Tag nach dem Eingriff und eine Woche später zur Nahtentfernung

Wurzelspitzenresektion (WSR)

Um einen Zahn, der an der Wurzelspitze einen Entzündungsprozess („Herd" mit oder ohne Fistelbildung) aufweist, zu erhalten, kann eine Wurzelspitzenresektion angesagt sein.

Unter einer Wurzelspitzenresektion versteht man das operative Abtrennen der Wurzelspitze mit chirurgischer Wurzelkanalfüllung.
sendes Knochengewebe.

Operatives Vorgehen

Durch einen Schleimhautschnitt wird der Kieferknochen dargestellt. Es erfolgt das Freilegen der erkrankten Zahnwurzel. Die Wurzelspitze wird mit einer kleinen Fräse abgetrennt und das entzündliche Gewebe einschließlich einer eventuell vorhandenen Zyste entfernt. Der Wurzelkanal wird intraoperativ durch die Wurzelfüllung versiegelt. Zum Abschluss wird die Wunde vernäht und es wird eine Röntgenaufnahme vom operierten Zahn angefertigt um die korrekte Lage der Wurzelfüllung zu überprüfen. Die Fäden können in der Regel nach  8 Tagen entfernt werden. Nach der Operation können eine vorübergehende Schwellung der Wange und Wundschmerz auftreten.

Die durch die Resektion entstandene Knochenhöhle füllt sich in der Regel durch nachwachsendes Knochengewebe.

Freilegung von retinierten und verlagerten Zähnen

Wann wird die Freilegung von retinierten und verlagerten Zähnen notwendig?

Die Freilegung retinierter und verlagerter Zähne, vor allem der Oberkiefereckzähne, wird meistens im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung vorgenommen. Dabei wird der verlagerte Zahn durch einen Schnitt in der Schleimhaut und Entfernung des Knochens über der Zahnkrone freigelegt. In der Regel wird im selben Eingriff ein Bracket von uns geklebt, mit dessen Hilfe es dem Kieferorthopäden möglich wird den Zahn in den Zahnbogen einzuordnen. Diesen Eingriff können wir in aller Regel in örtlicher Betäubung durchführen.

Zur Lagebestimmung des Zahns kann die Anfertigung einer weiterführenden Bildgebung in Form eines DVTs oder eines dental CTs notwendig werden.

Mundschleimhauterkrankungen

Mundschleimhauterkrankungen sind in ihrer Genese und ihrem klinischen Erscheinungsbild sehr komplex und variabel.
Veränderungen der Mundschleimhaut können erworben oder angeboren sein.

Die erworbenen Mundschleimhauterkrankungen können entzündlich, bakteriell, viral oder mykotisch bedingt sein.
Sie können aufgrund von Allergien, mechanischen Reizen oder chemischer und physikalischer Noxen entstehen. Des Weiteren können sich Hautkrankheiten auch in der Mundhöhle manifestieren. Das klinische Erscheinungsbild reicht von strukturellen, farblichen, geschwulstigen bis zu destruierenden Veränderungen.

Jede Mundschleimhautveränderung sollte bei einem fachkundigen Zahnarzt, MKG-Chirurgen, Oralchirurgen untersucht werden.
Nicht selten ist eine Probeexzision der veränderten Mundschleimhaut zur Diagnosesicherung und gezielten Therapie notwendig.
Auch die mikrobiologische Untersuchung kann bei bakterieller, viraler Genese indiziert sein.

Die Therapie erfolgt Kausal nach Genese und Diagnose.